Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 800 VA

Steckersolargeräte bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die kleinen Anlagen können einfach am Balkon oder auf dem Garagendach installiert und über eine spezielle Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden. Sie werden daher auch als Plug-In-PV-Anlagen oder Balkonsolar bezeichnet.

Mit den gesetzlichen Änderungen durch das Solarpaket I soll die Nutzung und Anmeldung von Steckersolargeräten erleichtert werden. Dies betrifft Geräte mit einer installierten Modulleistung von bis zu 2 kWp und einer Wechselrichtungsleistung von bis zu 800 Voltampere. Für diese Steckersolargeräte, die mit vorstehenden benannten max. Parametern hinter der „Entnahmestelle“ eines Letztverbrauchers (Marktlokation) betrieben werden, ist eine vereinfachte Anmeldung nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 nur über das Marktstammdatenregister möglich.

Nutzen Sie zusätzlich einen Speicher für Ihr Steckersolargerät muss dieser zusätzlich gemeldet werden, denn hierfür wurden durch das Inkrafttreten des Solarpaketes keine neuen Regelungen getroffen. Auch nach dem EEG gelten für diese Speicher keine Sonderregelungen. Daher sind die Speicher mit dem nachfolgenden Formular “Datenblatt Speichersysteme für Steckersolargeräte” und dem Herstellerdatenblatt bei uns als Netzbetreiber bei Inbetriebnahme anzumelden, die Übermittlung kann per Mail oder direkt auf diese Seite erfolgen (siehe unten). Auch wenn der Speicher in dem Balkonkraftwerk fest integriert ist, ist er zusätzlich auch als eigene Einheit im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Datenblatt Stromspeicher für Steckersolargeräte

Die Steckersolargeräte mit ausschließlicher Anmeldung im Marktstammdatenregister werden automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet, so dass keine Vergütungsabrechnung für in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom aus diesen Anlagen erfolgt. Wünschen Sie jedoch eine Vergütung für eingespeisten Strom aus diesen Anlagen, lassen Sie uns bitte das unten auf dieser Seite angehängte Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zukommen. Es können auch mehrere Steckersolargeräte (zeitgleich oder zeitversetzt) nach den Sonderregelungen des EEG angeschlossen werden, solange die maximalen Leistungswerte in der Summe nicht überschritten werden. Zusammenzurechnen sind dabei alle Steckersolargeräte hinter derselben „Entnahmestelle“ (Marktlokation), über die der Verbraucher den Strom bezieht.

Beispiel: Eine Person schließt auf den Balkonen ihrer Wohnung (oder ihres Hauses) zunächst ein Steckersolargerät mit einer installierten Modulleistung von 0,8 kWp und einer Wechselrichterleitung von 600 VA nach den EEG-Sonderregelungen an. Möchte sie später (oder auch zeitgleich) ein zweites Steckersolargerät mit denselben Leistungswerten anschließen, kann sie dafür – nach den Leistungswerten in diesem Beispiel – nicht die Sonderregelungen des EEG nutzen, da die maximale Wechselrichterleistung hinter der Entnahmestelle mit zusammengerechnet 1.200 VA den Maximalwert von 800 VA überschreiten würde.

In diesem Fall muss eine Anmeldung des Steckersolargerätes im normalen Verfahren über einen im Installateursverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Über folgenden Link kommen Sie auf den Anmeldeablauf für diese Anlagen.

Befindet sich hinter derselben „Entnahmestelle“ (Marktlokation) bereits eine andere dezentrale Erzeugungsanlage, muss das Steckersolargerät ebenfalls wie im vorstehenden Satz beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Zu beachten: Steckersolargeräte müssen – wie alle anderen großen PV-Anlagen – technisch sicher sein. Sie sollten auch von Laien sicher installiert werden können. Dazu sollten nur geprüfte Produkte zum Einsatz kommen. Zudem ist es ratsam, vor der Installation die eigene Hausinstallation von einer Fachkraft prüfen zu lassen.

Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Dann kann auch ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt. Diese Norm wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht.

Sollte Ihr Stromzähler noch nicht für die Einspeisung von Strom in unser Netz geeignet sein, so werden wir diesen in Abstimmung mit Ihnen zeitnah gegen eine moderne Messeinrichtung tauschen.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter einspeiser@stadtwerke-werdau.de kontaktieren.

Formular zur Anmeldung steckerfertiger PV-Anlagen

Übermittlung der Anmeldeunterlagen

Über nachfolgendes Formular können die Anmeldeunterlagen an den Netzbetreiber übermittelt werden:

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Anrede
Ansprechpartner Errichter
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