Umzugsservice

Umzugsservice

Sie planen Ihren Umzug und wollen die Energiebelieferung reibungslos auch an der neuen Adresse gewährleisten? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gern bei allen offenen Fragen mit unseren Tipps des Umzugsservices.

  • Wenn Sie uns Ihren geplanten Umzug bis spätestens 10 Tage vor dem entsprechenden Termin mitteilen, ist das gar kein Problem. Wir benötigen dafür dann nur die neue Anschrift und die neue Stromzählernummer bzw. Gaszählernummer. Wenn Sie uns dies fristgemäß übermitteln, übernehmen wir das An- bzw. Abmelden bei dem entsprechenden Netzbetreiber gerne für Sie.
  • Ganz wichtig: Die Zählerstände sollten bei Ein- bzw. Auszug von Ihnen am besten im Beisein des Vermieters abgelesen werden. Wenn dies erfolgt ist, sollten die Zählerstände dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Meldung kann dann direkt von Ihnen oder dem Vermieter (in Abstimmung) an die Stadtwerke Werdau übermittelt werden. Dafür kann das untenstehende Umzugsformular genutzt werden.
  • Bei einer neuen Anmeldung (Einzug) oder Abmeldung (Auszug, auch Hausverkauf) kann gleichermaßen das untenstehende Umzugsformular verwendet werden. Die Hinweise zur Zählerstandsmeldung, welche unter Punkt 2 beschrieben sind, gelten hier ebenso.

Wichtige Neuerungen bei Ab- und Ummeldungen nach Umzügen für die Belieferung mit Strom

 Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft.

Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt – insbesondere bei den Vorgängen der An- bzw. Abmeldungen bei Umzug.

Für die Belieferung mit Strom können ab dem 6. Juni Umzüge nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich!

 Dass An- und Abmeldungen sowie ein daraus resultierender Wechsel des Energielieferanten zukünftig nicht mehr rückwirkend durchgeführt werden können, basiert auf der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen und damit den Energiemarkt effizienter, kundenfreundlicher sowie flexibler zu gestalten.

 

Was bedeutet das für Mieter? 

  • Planen Sie Ihren Umzug vorausschauend und informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug, mindestens ein bis zwei Wochen im Voraus.

So können Sie sicherstellen, dass der Beginn und die Beendigung der Strombelieferung mit den Zeitraum des Aus- und Einzugs übereinstimmen und dadurch keine Verschiebungen der Stromkosten zwischen Mieter und Vor- oder Nachmieter bzw. und Vermieter entstehen. 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter oder der Vermieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet! Selbiges gilt entsprechend andersherum bei Einzug. Die Konsequenz daraus, ist dann ein zusätzlicher Aufwand für die Rückabwicklung dieser Kosten zwischen Mieter und Vor- bzw. Nachmieter oder Vermieter. 

Was müssen Vermieter (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen) beachten? 

  • Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Umzug abzuschließen.

Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen! 

  • Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse der Abnahmestelle, Zählernummer, Nummer der Marktlokation) vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.

Der zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjekts festgestellte Stand des zugeordneten Stromzählers kann natürlich später an uns nachgereicht werden. 

Bei Fragen sind wir gern für Sie da. Sprechen Sie uns an!

 

Formulare