Abwendungsvereinbarung

Abwendungsvereinbarung

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden eine Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an.

Mit der Vereinbarung kann der Kunde rückständige Forderungen in einem angemessenen Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung abschließen möchten, melden Sie sich bei uns: 03761 7002-0. Sie erhalten dann Ihr konkretes Angebot.

Hier finden Sie das Formular der Abwendungsvereinbarung.