Downloadcenter
Im Downloadcenter der Stadtwerke Werdau GmbH können Sie schnell und einfach mit den Servicemitarbeitern in Kontakt treten. Folgende Vorgänge können durchgeführt werden:
Abschlagsänderung als PDF Download
Einzugsermächtigung als PDF Download
Namensänderung als PDF Download
Umzugsmeldung als PDF Download
Zählerselbstablesung als PDF Download
Wir erklären Ihnen wichtige Fachbegriffe aus den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme, geben Antworten zu häufig gestellten Fragen, erklären Ihnen anhand von erklärten Vorlagen den Aufbau Ihrer Rechnung und stellen Auftragsformulare und Verordnungen als PDF-Dateien zum Download bereit.
Rechnungserklärer
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Einen ersten Überblick können Sie sich auf unseren Musterrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme verschaffen. Einfach das PDF-Dokument öffnen und mit dem Mauszeiger über die Notizblätter fahren. Diese erklären die grün hervorgehobenen Bereiche. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gern unsere Mitarbeiter des KUNDENCENTERs, Zwickauer Str. 39 in Werdau zur Verfügung.
Rechnungserklärer Fernwärme als PDF Download
Die am häufigsten verwendeten Fachbegriffe der Medien Strom, Gas und Wärme erklären wir im Reiter „Häufig gestellte Fragen“ weiter oben auf der Seite.
Häufig gestellte Fragen
Erklärungen zu oft verwendeten Fachbegriffe der Medien Strom, Gas und Fernwärme sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie nachfolgend:
Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist der Punkt, an dem das Netz des lokalen Netzbetreibers endet und die Energie an den Kunden übergeben wird.
Abschaltumlage
Anwendung findet die Abschalt-Umlage bei großen Abnahmestellen, die ihre mit dem Netzbetreiber vertraglich ausgehandelten abschaltbaren Lasten zur Verfügung stellen und dadurch ihren Strombezug drosseln. Die Stabilität des Stromnetzes soll so aufrechterhalten werden. Diese Abnahmestellen werden mit einem entsprechenden Betrag entschädigt und zu Lasten der Endverbraucher auf den Strompreis umgelegt.
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Anbieterwechsel
Seit der Liberalisierung des deutschen Strom- und Gasmarkts haben Geschäfts- und Privatkunden das Recht, ihren Energieanbieter bundesweit frei zu wählen bzw. von einem Anbieter zum anderen zu wechseln.
Arbeitspreis/Verbrauchspreis
Der Arbeits- oder Verbrauchspreis ist der Preis, der bei leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Wärme) pro tatsächlich abgenommene Einheit entrichtet werden muss. Der Arbeitspreis macht aber nur einen Teil des gesamten Energiepreises aus.
Benutzungsstunden
Benutzungsstunden sind die in Stunden ausgedrückte Benutzungsdauer, in der ein Verbraucher über das Jahr Energie aus dem elektrischen Netz entnommen hat. Sie errechnen sich durch die gesamte verbrauchte Energiemenge in kWh über zwölf Monate geteilt durch die höchste dabei aufgetretene Energieleistung in kW. Die Benutzungsdauer kann bei maximal 8.760 Stunden pro Jahr liegen, die Regel sind etwa 1.500 bis 4.500 Stunden.
Blindarbeit
(nur bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung)
Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.
Brennwert
Als Brennwert bezeichnet man die gesamte Energie eines Brennstoffs, die bei seiner vollständigen Verbrennung frei wird. Er wird in der Regel in Kilowattstunden pro Kubikmeter [kWh/m3] gemessen.
EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten und dient der Unterstützung der erneuerbaren Energien. Darin ist beispielsweise die Förderung der Photovoltaik, aber beispielsweise auch aus Geothermie oder Windenergie geregelt. Im Prinzip sieht es einen Vergütungssatz für den erzeugten Strom vor, die Einspeisevergütung. Diese wird immer wieder in dem Maße gesenkt, in dem die solare Energieerzeugung wächst, um die kontinuierliche Entwicklung zu sichern und einen nur kurzfristigen Boom zu verhindern. Daraus resultiert für alle Verbraucher eine EEG-Umlage als Teil des Strompreises. Diese wird jährlich angepasst und finanziert somit die Förderung, die EEG-Anlagenbetreiber erhalten.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist ein festgelegter Betrag, der von den Versorgern an Stromerzeuger gezahlt wird, die ihre Energie mit Wasser-, Windkraft oder Solarenergie erzeugen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen und garantierten Zahlungen dienen der Förderung von regenerativ erzeugtem Strom.
Gassteuer/Erdgassteuer
Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Gasverbrauch
Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus den Preisen für Messdienstleistung, Messstellenbetrieb, Abrechnung und einem Entgelt für die Netznutzung zusammen. …
Auftragsformulare
Die nachfolgenden Formulare sind PDF-Dokumente. Wenn Sie das entsprechende Dokument geöffnet haben, besteht die Möglichkeit dieses bereits am PC auszufüllen und anschließend auszudrucken. Klicken Sie mit Ihrer Maus in das entsprechende Feld und nehmen Sie Ihre Eintragungen vor. Felder, die von der Stadtwerke Werdau GmbH auszufüllen sind, sind gesperrt.
Link zur: Datenschutzerklärung der Stadtwerke Werdau GmbH
Schachtscheinauskunft
Auskunft über Elektroversorgungsanlagen und Straßenbeleuchtungsanlagen
Schachtschein Strom und Straßenbeleuchtung
Auskunft über Gasversorgungsanlagen
Auskunft über Fernwärmeversorgungsanlagen
Allgemeine Verordnungen
Transparenz gemäß REMIT
Die Stadtwerke Werdau GmbH ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, REMIT).
Hier veröffentlicht die Stadtwerke Werdau GmbH Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor.
Strom
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Stromkennzeichnung 2023 – Gesamter Energiemix
Gas
Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
Fernwärme
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)Download
Lieferanten/Netzbetreiber/Messstellenbetreiber
Anmeldung für Lieferer von Erdgas
Verschlüsselungszertifikate Strom: Netz / Vertrieb
Verschlüsselungszertifikate Gas: Netz / Vertrieb
Kontaktdatenblätter:
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Lieferant SW Werdau | Lieferant SW Werdau |
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