Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Sie suchen eine günstige und regionale Alternative zu den altbekannten Anbietern? Mit unserem Geschäftsfeld „Heizkostenabrechnung“ bieten wir Ihnen genau die Dienstleistungen, die Sie für Ihre Mietobjekte benötigen. Mit Kompetenz und Know-How arbeiten wir mit unseren Kunden auf partnerschaftlicher Augenhöhe.

Wir rüsten Ihre Liegenschaften mit neuesten Erfassungsgeräten aus. Am Ende der Abrechnungsperiode lesen wir die gekauften oder gemieteten Geräte für Sie ab. Durch den Einsatz von modernster Funktechnologie ist keine Terminabsprache mit Ihren Mietern notwendig, denn das Betreten der Wohnung entfällt vollständig.

Unser Service – Ihre Vorteile:

1. verständliche Gesamtabrechnung aller Betriebskosten zu jeder Nutzereinheit
2. nachvollziehbare Einzelabrechnung für jeden Nutzer
3. rechtssichere Abrechnung nach Heizkostenverordnung
4. schnelle und kompetente Hilfe bei Fragen zu Ihrer Abrechnung
5. Einsatz modernster Funktechnologie

Hintergrund und rechtliche Grundlage der Heizkostenabrechnung:

Den rechtlichen Rahmen für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bildet die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) aus dem Jahr 1981. Sie regelt die Verteilung der Kosten für den Betrieb zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.

Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung finden Sie als Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Internet. Hier öffnen

Unsere Leistungen im Überblick

Gerätemiete

  • Bereitstellung von Verbrauchserfassungsgeräten (Miete oder Kauf)
  • Ausstattung der Liegenschaften mit modernsten Verbrauchserfassungsgeräten
  • Austausch der Verbrauchserfassungsgeräte nach Ende der Eichfrist oder der technischen Nutzungsdauer

Umrüstarbeiten:

  • wir planen und koordinieren Ihren Messdienstleisterwechsel
  • wir stimmen uns mit Ihrem alten Messdienstleister ab und koordinieren alle Termine
  • keine zusätzlichen Kosten für Verwalter (Messdienstleisterwechsel = Turnuswechsel der Verbrauchserfassungsgeräte)
  • spezialisierte und routinierte Fachfirmen führen die Montagearbeiten für uns aus

Gerätetechnik:

  • verschlüsselte Funktelegramme
  • Stichtagseinstellungen
  • Anzeigewerte: aktueller Wert/Stichtag/Stichtagswert
  • Speicherung von Halbmonats-, Monats- und Jahreswerten
  • Manipulationsschutz
  • Zulassung nach HKVO

Ihre Vorteile:

  • keine Anfangsinvestitionen (bei Gerätemiete)
  • Nutzen der vorhandenen Gerätebefestigungen (Bohrungen für fast alle Bolzenabstände sowie steckbare Abdeckungen, bei Schönheitsfehlern am Heizkörper)
  • Durchführen der Heizkörperbewertung ( Heizkörperaufmaß)

Abrechnungs- und Servicedienstleistung:

  • Ablesung der Verbrauchsdaten am Ende der Abrechnungsperiode
  • Erstellen von verbrauchsabhängigen Abrechnungen, anhand der Verbrauchswerte und von ihnen eingereichten Kosten- und Nutzerinformationen
  • rechtskonforme Abrechnung nach Heizkostenverordnung
  • Erstellen von übersichtlichen, transparenten und verständlichen Einzel- und Gesamtabrechnungen Ihrer Liegenschaften und Nutzereinheiten
  • Elektronischer Datenaustauch und integrierte Abrechnung

Ihre Vorteile:

  • Einsatz von Funktechnologie, kein Betreten der Wohnung nötig, keine Terminabstimmung mit den Mietern zwecks Ablesung, keine Ablesefehler (Zahlendreher)
  • zügige Erstellung und Übermittlung der Abrechnung durch Einsatz spezieller Abrechnungssoftware, elektronischem Datenaustausch und Funktechnologie
  • regionaler Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Heizkostenabrechnung

FAQ

Warum wird verbrauchsabhängig abgerechnet?

Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass jeder Mieter oder Wohnungseigentümer nur die Kosten in Rechnung gestellt bekommt, welche er auch verursacht hat.

Wie werden meine Verbrauchswerte abgelesen?

Die Ablesung Ihrer persönlichen Verbrauchswerte erfolgt zum Ende der Abrechnungsperiode. Unser Mitarbeiter führt die Datenerfassung per Funkablesung durch. Das bedeutet, ein Betreten Ihrer Wohnung ist nicht notwendig. Somit entfällt auch ein separater Termin, an welchem Sie zuhause sein müssten.

Wie wird abgerechnet?

Die Heizkostenverordnung ist die Grundlage der Abrechnung. Sie regelt, wie die Kosten verteilt werden. Die Gesamtkosten Ihrer Liegenschaft werden uns von Ihrer Hausverwaltung übermittelt und von uns in reine Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt. Unter den Gesamtkosten sind z. B. Brennstoff- und Heiznebenkosten zu verstehen. Anschließend werden die beiden Summen der Heiz- und Warmwasserkosten auf die Kostenblöcke Grund- und Verbrauchskosten verteilt.

Was sind Grundkosten?

Die Grundkosten enthalten die Kosten für die Bereitstellung der Wärme und die damit verbundenen Leitungsverluste. Den prozentualen Anteil der Grundkosten kann Ihre Hausverwaltung nach Heizkostenverordnung auf zwischen 30 und 50 Prozent festlegen.

Was sind Verbrauchskosten?

Die Verbrauchskosten enthalten den durch Sie beeinflussbaren Anteil der zwischen 50 bis 70 Prozent liegenden Gesamtkosten für Heizen und Warmwasser.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern direkt an unsere Ansprechpartner:

Thomas Tuschek
Telefon: 03761 7002-30
E-Mail: thomas.tuschek@stadtwerke-werdau.de