Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Als Netzbetreiber nimmt die Stadtwerke Werdau GmbH die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Strom sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.

Bekanntgabe Grundzuständigkeit gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im Netzgebiet Werdau ist die Stadtwerke Werdau GmbH.

Allgemeine Informationen

Ausstattung von Messstellen (Rollout)

Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht eine gestaffelte Ausstattungsverpflichtung nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.

Ausgestattet werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Anlagenleistung. Soweit gem. § 30 MsbG technisch möglich und gem. § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb

BMWi Flyer zum Rollout

Vertragliche Grundlagen

Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur nunmehr die bereits lange angekündigten Festlegungen insbesondere zu den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) und standardisierten Rahmenverträgen für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erlassen. Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen und adressieren die Marktrollen Netzbetreiber, Lieferant sowie Messstellenbetreiber und sind von diesen umzusetzen.

Allgemeine Bedingungen MSB für ANu und ANe

Die Musterverträge sind nach der Vorgabe des o.g. Beschlusses ab dem 15.10.2010 zu verwenden. Das Vertragsmanagement wird seit dem 01.04.2020 durch die Stadtwerke Oelsnitz/V. GmbH abgewickelt. Der standardisierte Lieferantenrahmenvertrag als Muster samt allen Anlagen finden Sie unter folgendem : Link

Formblatt nach § 54 MsbG

Kontaktdatenblatt WIM

Preise für Messstellenbetrieb

In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchern) bzw. der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern) ergeben sich nach § 29 i.V.m §§ 31 und 32 MsbG die im nachstehenden Preisblatt dargestellten Preise.

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2024

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2022

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2021

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.07.2020

 

Informationen zu Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Moderne Messeinrichtungen (mMe) werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme* vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden daher weder fernausgelesen, noch senden diese Zählerstände. Für die modernen Messeinrichtungen wurde eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt.

* Intelligentes Messsystem (iMS) ist eine über Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie

Anleitung EMH ED300L

Anleitung Easymeter Q3A EDL

Anleitung EFR SGM-C2

Anleitung ISKRA MT175

Anleitung ISKRA MT631

Anleitung Meterpay

Ansprechpartner

Stefan Künzler, Neuanschlüsse und Anschlussänderungen
Telefon: 03761 7002-34
E-Mail

Thomas Tuschek, Versorgungstechniker
Telefon: 03761 7002-30
E-Mail

Video: Intelligente Messysteme