Stromnetz

Stromnetz

Zur Versorgung der Stadt Werdau inklusive der Ortsteile Leubnitz, Steinpleis, Königswalde und Langenhessen mit elektrischer Energie betreiben die Stadtwerke Werdau GmbH ein 10- kV und 1- kV-Verteilnetz. Die Einspeisung in unser Verteilnetz erfolgt im Umspannwerk Werdau-Süd aus dem vorgelagerten Netz. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH.

Übersicht Netzdaten Strom zum 31.12.2023:

  • 146 Umspannstationen
  • 98 km Mittelspannungsleitungen
  • 281 km Niederspannungsleitungen
  • 94 km davon Hausanschlussleitungen
  • 7.014 Netzanschlüsse

Netzbetreiber Nr.:10001252
BDEW-Codenummer: 9900924000006

Der Grundversorger i. S. von § 36 Abs. 2 EnWG in unserem Netzgebiet der Stadt Werdau und den eingemeindeten Ortsteilen Königswalde, Langenhessen, Leubnitz und Steinpleis bis zum 31.12.2024 für Strom ist die Stadtwerke Werdau GmbH.

Netzzugang

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gemäß § 18 (1) EnWG:

Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 (1) EnWG:

Wir verweisen auf die TAB 2019, sowie auf die Technischen Anschlussbedingungen für Wärmepumpen (TAB WP) und Wärmespeicher (TAB WS) herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang gemäß § 20 (1) EnWG:


Hinweis:

Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Werdau GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.

Netzentgelte

Wir stellen unser Versorgungsnetz allen Kunden und Lieferanten für die Nutzung zur Verfügung und gewährleisten einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß der Vorgabe des § 20 EnWG.

Allen Netznutzern berechnen wir hierfür ein Entgelt, welches entsprechend § 23a Abs. 3 EnWG beantragt wurde. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Landesregulierungsbehörde für Elektrizitäts- und Gasnetze hat den Bescheid über die Bestimmung der Erlösobergrenzen Strom für die erste Regulierungsperiode (2009-2013) nach § 4 ARegV der Stadtwerke Werdau GmbH noch nicht erlassen.

Die auf der Basis der angezeigten Erlösobergrenze für 2015 gebildeten Entgelte finden rückwirkend zum 01.01.2015 Anwendung.

Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2024

Hinweise zur Preisbildung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung ab 01.01.2024

Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2023

Referenzpreisblatt Netz 2016

Eine Anpassung der Entgelte bleibt vorbehalten. Die hier wiedergegebenen Daten dienen ausschließlich der Information. Für den Fall der Netznutzung gelten ausschließlich die den jeweiligen Verträgen schriftlich beiliegenden Preisblätter, sofern nicht ausdrücklich auf die Veröffentlichung im Internet verwiesen wird.
Der Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Werdau GmbH.