Stromnetz
Zur Versorgung der Stadt Werdau inklusive der Ortsteile Leubnitz, Steinpleis, Königswalde und Langenhessen mit elektrischer Energie betreiben die Stadtwerke Werdau GmbH ein 10- kV und 1- kV-Verteilnetz. Die Einspeisung in unser Verteilnetz erfolgt im Umspannwerk Werdau-Süd aus dem vorgelagerten Netz. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH.
Übersicht Netzdaten Strom zum 31.12.2025:
- 148 Umspannstationen
- 104 km Mittelspannungsleitungen
- 285 km Niederspannungsleitungen
- 94 km davon Hausanschlussleitungen
- 7.080 Netzanschlüsse
Netzbetreiber Nr.:10001252
BDEW-Codenummer: 9900924000006
Der Grundversorger i. S. von § 36 Abs. 2 EnWG in unserem Netzgebiet der Stadt Werdau und den eingemeindeten Ortsteilen Königswalde, Langenhessen, Leubnitz und Steinpleis bis zum 31.12.2027 für Strom ist die Stadtwerke Werdau GmbH.
Für Letztverbraucher, die im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Werdau GmbH in der Mittelspannung Elektrizität beziehen, ohne dass der Elektrizitätsbezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, übernimmt der Grundversorger Stadtwerke Werdau GmbH ab dem 15.02.2026 die Übergangsversorgung im Sinne des § 38a des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Dies gilt auch für Letztverbraucher, die in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung angeschlossen sind, soweit nicht die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz – EnWG anzuwenden ist.
Netzzugang
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gemäß § 18 (1) EnWG:
- Niederspannungsanschlussverordnung – NAV
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)
- Technische Mindestanforderungen zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA)
- Netzanschlussportal (Strom)
Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 (1) EnWG:
Wir verweisen auf die TAB 2023, sowie auf die Technischen Anschlussbedingungen für Wärmepumpen (TAB WP) und Wärmespeicher (TAB WS) herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Als Ergänzung zur TAB 2023 des BDEW für den Anschluss an das Niederspannungsnetz finden Sie hier die Anwendungshilfe
Technische Richtlinie zur Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz.
Für den Mittelspanungs-Netzanschluss gelten die folgenden Bedingungen:
Diese TAB-Mittelspannung ergänzt die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4110) und fasst die wesentlichen Punkte zusammen, die für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Werdau GmbH eingehalten werden müssen.
Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang gemäß § 20 (1) EnWG:
Hinweis:
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Werdau GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Netzentgelte
Wir stellen unser Versorgungsnetz allen Kunden und Lieferanten für die Nutzung zur Verfügung und gewährleisten einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß der Vorgabe des § 20 EnWG.
Allen Netznutzern berechnen wir hierfür ein Entgelt, welches entsprechend § 23a Abs. 3 EnWG beantragt wurde. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Landesregulierungsbehörde für Elektrizitäts- und Gasnetze hat den Bescheid über die Bestimmung der Erlösobergrenzen Strom für die erste Regulierungsperiode (2009-2013) nach § 4 ARegV der Stadtwerke Werdau GmbH noch nicht erlassen.
Die auf der Basis der angezeigten Erlösobergrenze für 2015 gebildeten Entgelte finden rückwirkend zum 01.01.2015 Anwendung.
Preisblatt Netze gültig ab 01.01.2026
Schattenpreisblatt Strom 2026 (inkl. fiktiver Netzentgelte & typisierter Abnahmefälle)
Preisblatt Netze gültig ab 01.01.2025
Hinweise zur Preisbildung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung ab 01.01.2024
Eine Anpassung der Entgelte bleibt vorbehalten. Die hier wiedergegebenen Daten dienen ausschließlich der Information. Für den Fall der Netznutzung gelten ausschließlich die den jeweiligen Verträgen schriftlich beiliegenden Preisblätter, sofern nicht ausdrücklich auf die Veröffentlichung im Internet verwiesen wird.
Der Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Werdau GmbH.
Veröffentlichungspflichten
Veröffentlichung von Netzdaten:
Verschlüsselungszertifikate Strom Netz: Link
Verschlüsselungszertifiakte Strom Vertrieb: Link
Netzdaten gemäß § 10 StromNEV Stand 31.12.2025
Netzdaten gemäß § 12 StromNZV Stand 31.12.2025
Netzdaten gemäß § 13 StromNZV Stand 31.12.2025
Netzdatenengpässe gemäß § 15 StromNZV Stand 31.12.2025
Netzdaten gemäß § 17 StromNZV Stand 31.12.2025
Lastgänge gemäß § 17 StromNZV Stand 31.12.2025
Netzdaten gemäß § 23c Abs. 1 EnWG Stand 31.12.2025
Hochzeitlastfenster 2026 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochzeitlastfenster 2025 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochzeitlastfenster 2024 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochzeitlastfenster 2023 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochzeitlastfenster 2022 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochzeitlastfenster 2021 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2020 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2019 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2018 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2017 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2016 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2015 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2014 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Archiv
Netznutzungentgelte für den Zugang des Versorgungsnetz der Stadtwerke Werdau GmbH
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2024
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2023
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2022
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2021
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2020
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2019
Preisblätter Netznutzungsentgelt gültig ab 01.01.2018