STROM WDA GEWERBE (ÜBERGANGSVERSORGUNG) RLM
Übergangsversorgung Strom für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (rLM) in Mittelspannung sowie in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung
Gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts-und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) §38a Übergangsversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck sowie in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung übernimmt die Stadtwerke Werdau GmbH im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Werdau GmbH die Übergangsversorgung mit elektrischer Energie zu den nachfolgend mitgeteilten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen, insofern der Elektrizitätsverteilnetzbetreiber die Entnahmestelle dem Übergangsversorger Stadtwerke Werdau GmbH nach § 38a Abs. 2 Satz 1 EnWG zugeordnet hat und der Übergangsversorger Stadtwerke Werdau GmbH nicht von seinem Verweigerungsrecht nach § 38a Abs. 2 Satz 3 Gebrauch macht.
| Allgemeine Preise der Übergangsversorgung Strom mit registrierender Leistungsmessung gültig ab 15.02.2026 |
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| Allgemeine Bedingungen der Übergangsversorgung Strom mit registrierender Leistungsmessung gültig ab 15.02.2026 |
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| Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten | 174 KB | Download |
Informationen zu den staatlich festgesetzten Kostenpositionen im Strom finden Sie unter: www.netztransparenz.de