Aktuelles

25.11.2024 – Aktuelle Maßnahme im Gasnetzgebiet der Stadt Werdau und Ortsteile

Im Zeitraum vom 25.11. bis 16.12.2024 findet die jährliche Gasrohrnetzüberprüfung in Werdau und den Ortsteilen statt.

Ab Montag, den 25. November 2024, wird im Stadtgebiet von Werdau und den Ortsteilen das Gasrohrnetz durch die Stadtwerke Werdau GmbH und einen Dienstleister überprüft. Dabei kontrollieren die beauftragten Mitarbeiter der beiden Firmen zusammen das Gasrohrnetz und die Gashausanschlüsse bis zum Eintrittspunkt in das Gebäude. Zur Erledigung der Arbeiten ist ein Zutritt auf die privaten Grundstücke notwendig.

Genaue Termine für den Grundstückszutritt können aus organisatorischen Gründen nicht im voraus bekannt gegeben werden.

Die genaue Dauer der Überprüfungsmaßnahme ist jedoch sehr witterungsabhängig. Wir bitten um Ihr Verständnis für die Durchführung dieser Maßnahme die nur Ihrer Sicherheit dient und durch die Stadtwerke Werdau GmbH finanziert werden.

Unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter der Dienstleister können sich ausweisen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Meister für den Bereich Gas, Herr Jens Grünert, gern unter der Telefonnummer 03761 7002-41 zur Verfügung.

07.08.2024 – Störung der Stromversorgung in der Stadt Werdau am 06.08.2024

In einem Bereich der Werdauer Kernstadt kam es gestern um 15:11 Uhr zu einer Störung im Stromnetz der Stadtwerke Werdau. Dabei waren unter anderem die August-Bebel-Straße, der Markt inklusive des Rathauses, die Turnhallenstraße, die Schwalbe Galerie, der Lidl-Markt und das Humboldt Gymnasium von einem Stromausfall betroffen.

Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen auf der August-Bebel-Straße trat ein Schaden an einem im Baufeld befindlichen Mittelspannungskabel auf. Zeitgleich kam es zu einer weiteren Störung im Mittelspannungsnetz, was zu dem Versorgungsausfall führte.

Mittels umfangreicher Umschaltmaßnahmen durch Mitarbeiter der Stadtwerke Werdau konnte bereits ab 15:32 Uhr ein Teil der Abnehmer wiederversorgt werden. Ab 15:59 Uhr war die Versorgung aller Anschlüsse wieder vollständig hergestellt. Die Reparaturarbeiten an den betroffenen Leitungsabschnitten sind jedoch derzeit noch im Gange.

06.03.2024 – Aktuelle Maßnahme im Gasnetzgebiet der Stadt Werdau und Ortsteile

Im Zeitraum vom 11.03. bis 26.04.2024 findet die jährliche Gasrohrnetzüberprüfung in Werdau und den Ortsteilen statt.

Ab Montag, den 11. März 2024, wird im Stadtgebiet von Werdau und den Ortsteilen das Gasrohrnetz durch die Stadtwerke Werdau GmbH und einen Dienstleister überprüft. Dabei kontrollieren die beauftragten Mitarbeiter der beiden Firmen zusammen das Gasrohrnetz und die Gashausanschlüsse bis zum Eintrittspunkt in das Gebäude. Zur Erledigung der Arbeiten ist ein Zutritt auf die privaten Grundstücke notwendig.

Genaue Termine für den Grundstückszutritt können aus organisatorischen Gründen nicht im Voraus bekannt gegeben werden.

Die Dauer der Überprüfungsmaßnahme ist jedoch sehr witterungsabhängig. Wir bitten um Ihr Verständnis für die Durchführung dieser Maßnahme die nur Ihrer Sicherheit dient und durch die Stadtwerke Werdau GmbH finanziert werden.

Unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter der Dienstleister können sich ausweisen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Meister für den Bereich Gas, Herr Jens Grünert, gern unter der Telefonnummer 03761 7002-41 zur Verfügung.

04.03.2024 – „Energieaustausch zur Gewerbeschau“ am 02.03.2024

Wenn auch mit weniger Gästen, als im Vorjahr ziehen wir mit einem postiven Resümee Bilanz zur Teilnahme an der 2. Gewerbeschau in der Stadthalle Pleißental in Werdau.

Ganz nach dem Motto „Energieaustausch zur Gewerbeschau“ konnten neben interessanten Fachgesprächen zu unseren Dienstleistungen, wie unsere Solarangebote – über die Ausbildungsberufe im Stadtwerk informiert werden. Für Fragen zu Tarifen, Kundenkarte und dem Kundenportal standen unsere Berater ebenfalls Rede und Antwort.

Zudem konnten sich 3 glückliche Gewinner über einen 10 Euro Energiegutschein freuen.

Für uns war es wichtig, zu zeigen, dass wir hier vor Ort für unsere Kunden und Interessenten da sind. – Unsere Kundenberater stehen Ihnen in der Zwickauer Str. 39 zu den gewohnten Öffnungszeiten gern zur Verfügung.

 

12.09.2023 – „Ach, du liebe Heizung.“

Die Pläne der Bundesregierung zum Heizen der Zukunft haben für viel neue Verunsicherung gesorgt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand beim „Heizungsgesetz“.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und warum wird es novelliert?

Seit dem 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Inhalt von gleich drei Verordnungen und Gesetzen gebündelt und diese danach abgelöst hat. Das GEG enthielt bisher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Die aktuelle Novelle sieht jedoch einen weitreichenderen Geltungsbereich des Gesetzes in der Wärmeversorgung von Gebäuden, zunehmend dabei auch im Gebäudebestand, vor.

Dies liegt im Pariser Klimaabkommen begründet, zu dessen Einhaltung Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist. Auch im Klimaschutzgesetz sind Emissions-Einsparziele festgeschrieben, die erreicht werden müssen. Dabei sind insbesondere im Wärmesektor noch große Einsparungen erforderlich, da bislang zur Wärmeerzeugung stark auf Erdgas als Energieträger gesetzt wurde. Um den Wechsel hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu gestalten, wird jetzt der Einsatz erneuerbarer Wärmeträger auch über das GEG gestärkt.

Bereits 2021 wurde im Koalitionsvertrag formuliert, dass die Bundesregierung gesetzlich festschreiben wird, dass neu eingebaute Heizungen ab dem 01.01.2025 mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieser Stichtag wurde 2022 im Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine auf den 01.01.2024 vorgezogen, um den Weg zur Energieunabhängigkeit Deutschlands zu beschleunigen. Zunächst greift diese Vorgabe jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten, Bestandsgebäude werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Pflicht genommen.

Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

Nachdem im April 2023 der erste Gesetzentwurf des novellierten GEG einstimmig durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, wurde er dem Bundesrat zugeleitet, der eine Stellungnahme abgegeben hat. Gemeinsam mit einer Gegendarstellung der Bundesregierung wurden Gesetzesentwurf und Stellungnahme an den Bundestag übergeben, in dem das Gesetz überarbeitet wurde. Die Regierungsfraktionen lieferten sich zwischenzeitlich eine erhitzte Debatte über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes, bis im Juni ein Kompromiss im Gesetzgebungsverfahren erzielt und gemeinsame Leitplanken des GEG formuliert wurden.

Schließlich wurde das Gesetz im September nach einigen inhaltlichen Änderungen vom Bundestag mit 397 von 736 Stimmen beschlossen und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Den Bundesrat muss das Gesetz Ende September noch passieren. Dieser ist nicht zustimmungspflichtig, er kann also Einspruch erheben, das Gesetz aber nicht blockieren. 

Bislang ist noch keine Synopse des novellierten Gesetzestextes veröffentlicht (Stand September 2023).

Was muss ich jetzt als Besitzer eines Bestandgebäudes tun?

Als Besitzer eines Bestandsgebäudes müssen Sie nicht sofort tätig werden. Lediglich im Falle einer Heizungshavarie, wenn die Anlage also irreparabel beschädigt wäre, und auch erst, wenn in Ihrer Kommune eine Kommunale Wärmeplanung erstellt wurde, greift die Pflicht, mit der neuen Heizungsanlage mindestens 65% der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen.

Muss ich jetzt meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?

Nein. Die Vorgaben des GEG greifen, wenn eine Öl- oder Gasheizung irreparabel beschädigt ist, und auch erst, wenn in Ihrer Kommune eine Kommunale Wärmeplanung erstellt wurde. Dann darf diese Heizung im Regelfall nicht mehr durch eine reine Öl- oder Gasheizung ersetzt werden. Stattdessen muss ein Gerät oder eine Kombination von Geräten eingebaut werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Im GEG gibt es zudem einige Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen.

Bereits im bisher gültigen GEG ist seit 2020 ein Betriebsverbot von alten Öl- und Gasheizungen festgeschrieben. Eigentümer:innen müssen Standard- und Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren erneuern.

Welche Heizungsanlagen können eingesetzt werden?

Im GEG ist vorgesehen, dass Heizungsanlagen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn diese mindestens zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann über eine Energiebilanz über das Gebäude nachgewiesen werden. Damit nicht jedes Gebäude aufwendig bilanziert werden muss, bietet das GEG in § 71 zudem diverse Technologien zur Erfüllung dieser Vorgabe, bei deren Einsatz vereinfacht angenommen wird, dass die 65 %-Vorgabe eingehalten wird. Diese sind:

  • Anschluss an ein Wärmenetz, das die zum Zeitpunkt des Anschlusses geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe zur vollständigen Deckung des Wärmebedarfs
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn mindestens 30 (in bestimmten Fällen 40) Prozent der Gebäudeheizlast über die Wärmepumpe abgedeckt werden
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermieanlage
  • Solarthermie-Hybridheizungen
  • Wasserstoffbasierte Heizsysteme (Erdgas-Heizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind)
  • Heizsysteme mit fester Biomasse
  • Biogasbasierte Heizsysteme

 Aus diesen Technologien können Gebäudeeigentümer:innen die sinnvollste Option für ihr Gebäude wählen.

Die Verpflichtung greift ab dem 01.01.2024 nur für Neubauten in Neubaugebieten, andere Neubauten sowie Bestandsgebäude unterliegen der Pflicht erst, wenn für das vorliegende Gebiet eine Kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde. Diese soll bis spätestens 2028 erstellt werden. (Siehe hierzu auch „Was genau ist eine Kommunale Wärmeplanung?“)

Kann ich überhaupt eine Wärmepumpe einbauen?

In Gebäuden, die ab 1970 errichtet worden sind, ist das in der Regel gut möglich. Aber auch in älteren Gebäuden können Wärmepumpen bei einer sorgsamen Planung eingesetzt werden.

Im GEG sind jedoch insbesondere für Bestandsgebäude auch Kombinationen von Wärmepumpen und Spitzenlastkesseln, der Anschluss an ein Wärmenetz sowie weitere Technologien als Erfüllungsoptionen für die 65%-Erneuerbare-Energien-Verpflichtung vorgesehen.

Was genau ist eine Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Leitinstrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Das komplexe Wärmeversorgungssystem in den Kommunen muss analysiert und lokale Potenziale zur Erneuerbaren Wärmeerzeugung ermittelt werden. Nur so können langfristige strategische Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Wärmeversorgung organisiert und kosteneffizient in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden kann. Um ganzheitliche Lösungen zu entwickeln, werden alle planungsrelevanten Akteure, Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort in den Planungsprozess eingebunden. Am Ende des Prozesses steht ein sogenannter Wärmeplan, der konkrete Umsetzungsmaßnahmen, einen Zeitplan und Meilensteine hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Eignungsgebieten für bspw. Wärmenetze oder Einzelheizungen. Diese Ausweisung bietet den Bürger:innen vor Ort eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizungsanlage zu verfahren ist und schafft damit Planungssicherheit.

In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, ist die Kommunale Wärmeplanung schon vor einigen Jahren verpflichtend eingeführt worden und die Wärmepläne der ersten Kommunen sind erstellt. Aktuell wird das Wärmeplanungsgesetz erarbeitet, welches die Kommunale Wärmeplanung flächendeckend in Deutschland einführen wird.

In größeren Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese bis Mitte 2026 durchgeführt werden müssen, in kleineren Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028.

Ich besitze ein Mehrfamilienhaus. Worauf muss ich achten?

Besteht die Möglichkeit, das MFH an ein Fernwärmenetz anzuschließen, kann dies eine sehr sinnvolle Erfüllungsoption darstellen, sprechen Sie uns dazu an (einen aktuellen Fernwärmeleitplan finden Sie unter  https://www.stadtwerke-werdau.de/waerme/versorgungsgebiet/ ). Aber auch Wärmepumpen höherer Leistungsklassen werden mittlerweile für die Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern eingesetzt und bieten neben den weiteren zugelassenen Heizungsoptionen eine gute Alternative.

Etwas aufwändiger kann es werden, wenn die Wohneinheiten nicht über eine Zentralheizung, sondern bspw. über einzelne Gasetagenheizungen versorgt werden. Hier ist es zur Einbindung von Erneuerbaren Energien häufig sinnvoll, eine Umstellung auf zentrale Wärmeversorgung vorzunehmen.

Wird entschieden, auch zukünftig dezentral zu heizen, können dezentrale Gasheizungen, die mit mindestens 65 % Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden, dezentrale Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen oder die weiteren zugelassenen Heizungstechnologien als Erfüllungsoption dienen. 

Wie ist die Verfügbarkeit von Wärmepumpen? Gibt es Lieferengpässe?

Entsprechend einem mit der Politik, den Herstellern, dem Handwerk und der Energie- und Gebäudewirtschaft abgestimmten Fahrplan werden aktuell alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Erhöhung der Produktionskapazitäten und die Sicherung der nötigen Fachkräfte durch breit angelegte Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung und Gewinnung von Nachwuchs zu erreichen. Die Hersteller von Wärmepumpen haben bereits begonnen, ihre Produktion deutlich hochzufahren. Angebot und Nachfrage werden sich von 2024 an Schritt für Schritt anpassen.

Welche Förderung gibt es?

Bislang werden über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 % und der Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandsgebäuden mit bis zu 45 % gefördert. Gemeinsam mit dem GEG wurde durch die Bundesregierung eine Überarbeitung dieses Förderkonzeptes veröffentlicht. In der aktuellen Entwurfsfassung ist hierbei für den Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme eine Grundförderung von 30 % vorgesehen. Zudem sollen zwei Boni möglich sein: Wer früher als gesetzlich vorgegeben auf eine CO2-neutrale Heizungstechnologie umsteigt, kann bis zu 20 % zusätzlicher Förderung erhalten. Einkommensschwache Haushalte (d.h. mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 €) werden zusätzlich mit bis zu 30 % unterstützt. Der maximal vorgesehene Förderanteil beträgt jedoch höchstens 70 %.

Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Zudem soll eine ergänzende Kreditförderung die Finanzierung der neuen Heizungsanlage ermöglichen sowie eine steuerliche Abschreibung als alternatives Instrument zur Verfügung stehen.

Ich kann eine so große Investition nicht finanzieren. Muss ich jetzt mein Haus verkaufen?

Nein. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingen kann, sieht das Gesetz Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. So kann grundsätzlich jeder von der Pflicht zum Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien ausgenommen werden, der aus wirtschaftlichen Gründen die Investition nicht tätigen kann. Die Betroffenen können einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen.

Außerdem sollen durch eine Anpassung des aktuellen BEG-Förderkonzepts einkommensschwächere Haushalte bei einem Heizungstausch besonders unterstützt werden (siehe auch die Antwort: „Welche Förderung gibt es?“).

Ist zukünftig überhaupt genügend Strom für Wärmepumpen, Elektroautos und weitere Anwendungen vorhanden? Werden wir an kalten Wintertagen Versorgungsschwierigkeiten bekommen?

In Zukunft werden nicht nur vermehrt Wärmepumpen, sondern auch die Ladeinfrastruktur von Elektroautos und weitere elektrifizierte Prozesse den Strombedarf steigern. Herausfordernd ist hierbei jedoch nicht die benötigte Strommenge, die durch den kontinuierlichen Ausbau Erneuerbarer Energien immer klimafreundlicher zu großen Teilen in Deutschland erzeugt werden wird, sondern die hohen Leistungen der entsprechenden Anlagen, die das Stromnetz belasten können. Der Ausbau des bestehenden Stromnetzes ist daher ein notwendiger Schritt der Energiewende. Zudem ist es wichtig, Verbraucher vermehrt regelbar zu machen, um hohe Belastungen im Stromnetz zu minimieren. Der steigende Einsatz von dezentralen Strom- und Wärmespeichern unterstützt diese Entwicklung zusätzlich. Auch der sogenannte Smart-Meter-Rollout soll Gebäude mit einem jährlichen Verbrauch von über 6.000 kWh mit einem Smart-Meter ausstatten und damit besser steuerbar machen. Dynamische Stromtarife können darüber hinaus Anreize schaffen, den Stromverbrauch von lastintensiven Stunden zu netzschonenderen Stunden zu verschieben

Der zusätzliche Stromverbrauch von Wärmepumpen ist durch die hohe Effizienz der Anlagen gering. In Modellen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung wird bis 2030 ein Zubau von rund 5 Mio. Wärmepumpen prognostiziert. Der zusätzliche Strombedarf durch diese Anlagen liegt bei ca. 30 TWh jährlich. Dies entspricht weniger als 5 % des gesamten Stromverbrauchs in 2030. (Siehe hierzu auch: Fraunhofer ISI Langfristszenarien)

Wie lange können meine Stadtwerke noch Erdgas liefern?

Die Versorgungssicherheit unserer Kunden steht an erste Stelle, sodass es für uns ein Selbstverständnis darstellt, keinen Kunden mit einer rechtskonform bestehenden Gasheizung unvorbereitet vom Netz zu nehmen.

10.06.2023 – Doppelsieg zur Stadtmeisterschaft im Löschangriff

Großartiges haben wir wieder zu den Wettkämpfen zur Stadtmeisterschaft im Löschangriff der Werdauer Feuerwehren am Wochenende erlebt. Für alle Besucherinnen und Besucher gab es spannende Wettkämpfe und beeindruckende Leistungen auf dem Gelände der Ortsfeuerwehr Langenhessen zu sehen.

Stolze Sieger bei den Jugendmannschaften war am Ende die Mannschaft der Ortsfeuerwehr Langenhessen. Sie erhielt den Wanderpokal, überreicht durch Frau Kuhlmann von der Gebäude- und Grundstücksverwaltungs- GmbH Werdau.

Gewinner der Männermannschaften waren zum zweiten Mal in Folge die Mannschaft der Ortsfeuerwehr Langenhessen. Dazu gratulierte unser Geschäftsführer Herr Reich-Schellenberg gern persönlich. Sollte Langenhessen im kommenden Jahr erneut als Sieger hervorgehen, verbleibt der beliebte Pokal im Verein und die Stadtwerke Werdau GmbH wird einen neuen Pokal stiften.

Wir danken allen Wettkämpfern für Ihren Ehrgeiz und Einsatz zur Stadtmeisterschaft!

17.01.2023 – „Mitnahmeeffekte gibt es bei den Stadtwerken nicht“

Werdaus Oberbürgermeister Sören Kristensen ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Werdau. Wir haben mit ihm über das Krisenjahr 2022, die Preispolitik der Stadtwerke, die Entlastungspakete der Bundesregierung und einen Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz gesprochen.

2022 war ein Jahr, das uns wohl allen im Gedächtnis bleiben wird. Wie blicken Sie auf dieses Krisenjahr zurück?

In der Tat, es war ein Krisenjahr, wobei ich das auch nicht überbetonen will. Angefangen hat das Jahr noch mit Corona-Beschränkungen, inzwischen hat sich das öffentliche Leben normalisiert. Wir hatten in Werdau viele erfolgreiche Veranstaltungen mit sensationeller Resonanz, was mich sehr gefreut hat. Wirtschaftlich hat sich die erhoffte Normalisierung noch nicht eingestellt. Schon im Frühjahr, nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs, hat sich das angedeutet. Die Baupreise gingen durch die Decke, Lieferengpässe wurden nicht geringer wie erhofft, hinzu kamen die allgemeine Inflation, die Zinswende und stark steigende Beschaffungskosten für Energie an den Börsen – mit Ausschlägen, die man bis dato nicht kannte. Die Situation hat sich etwas beruhigt, aber eben nach wie vor auf einem ziemlich hohen Niveau. Bei unseren Stadtwerken, die eine langfristige, vorausschauende Beschaffungsstrategie haben, schlagen die Entwicklungen zeitversetzt auf. Aber auch wir kommen am Markt nicht vorbei und es ist abzusehen, dass uns die hohen Preise noch eine Weile erhalten bleiben.

Sie sind als OB im ständigen Austausch mit den Menschen in Werdau. Was hören Sie aktuell – von Bürgern, Unternehmern, Vereinen? Wie groß sind die Sorgen und Ängste?

Die Ängste sind groß. Man kann es nicht anders beschreiben. Wir haben einige durchaus energieintensive Unternehmen in unserer Stadt, die durch die gestiegenen Energiekosten und Preise, die 2023 zu erwarten sind, vor große Herausforderungen gestellt werden. Es gibt Unternehmen, die bestimmte Produktionsbereiche eingestellt haben oder sehr ernsthaft überlegen, dies zu tun. Der Einzelhandel merkt die Zurückhaltung. Die Gastronomie ebenso. Auch davon hängen Arbeitsplätze ab. Bei unseren Bürgerinnen und Bürgern ist meine Wahrnehmung, dass die Sorgen auch groß, aber die konkreten Auswirkungen noch gar nicht überall angekommen sind. Unsere Stadtwerke empfehlen deshalb die Erhöhung von Abschlägen. Die Energiepreise haben auch noch ganz andere Folgen: Allein für 2023 müssen wir als Stadtverwaltung 600.000 Euro an Energie-Mehrkosten für unsere städtischen Einrichtungen wie Rathaus, Kitas, Schulen und Ähnliches finanzieren. Viele Langzeitauswirkungen sind heute noch gar nicht abzusehen.

Sie haben gemeinsam mit allen Stadtratsfraktionen im Oktober einen Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz geschickt, in dem Sie recht schonungslos Klartext zur Lage vor Ort gesprochen haben. Wie ist es gelungen, alle Stadtratsfraktionen mit ihren teils sehr unterschiedlichen politischen Ansichten dahinter zu versammeln?

Wir haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass die Stadtratsfraktionen in Krisensituationen sehr schnell Einheit herstellen können quer durch alle Lager. Das war in der Finanzkrise so, in der Coronakrise auch. Unser Ansatz bei dem Offenen Brief war, dass wir uns äußern, unsere Sorgen transportieren, aber keine konkreten Forderungen stellen, weil dafür die Ansichten zu weit auseinander liegen. Ziel war, dass wir die gefährliche Situation beschreiben und die Bundesregierung mit Nachdruck darauf hinweisen, dass sehr schnell etwas getan werden muss. Diese Einigkeit, die wir in Werdau demonstriert haben, vermisse ich in Berlin. Ich sehe kleinliche, ideologiegetriebene Streitereien im Bundestag, für die wir jetzt überhaupt keine Zeit haben. Und ich vermisse einen Krisenstab im Kanzleramt, den es bei bedeutenden Krisen wie zum Beispiel der RAF-Bedrohung im Deutschen Herbst 1977 immer gab. 

Die Szenarien, die Sie im Offenen Brief beschreiben, sind durchaus harter Tobak. Was macht das mit Ihnen als Oberbürgermeister, die Stadt plötzlich solchen Szenarien ausgesetzt zu sehen?

Wenn Sie so intensiv in die Prozesse eingebunden sind, um in Krisen zu agieren für die Bürger und nicht nur zu reagieren, dann kommen Sie gar nicht dazu, über so etwas nachzudenken. Was das mit mir macht, ist auch an der Stelle uninteressant. Es geht um unsere Bürgerinnen und Bürger. Was wir im Offenen Brief beschreiben, sind keine „Horrorszenarien“, sondern kleines Einmaleins auf Basis aktueller Statistiken. Ein Beispiel sind die befürchteten Zahlungsausfälle von 10 bis 15 % für Energieversorger: Für unsere Stadtwerke können das mehrere Millionen Euro sein, die plötzlich fehlen. Wer soll das finanzieren? Solche Risiken, die auch die anderen kommunalen Unternehmen betreffen, machen mir große Sorgen. Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Die hohen Preise müssen runter und Marktmechanismen müssen wieder greifen. Wenn uns das nicht gelingt, erleben wir etwas, was wir, glaube ich, in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht erlebt haben.

Die Bundesregierung hat viele Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Wie zufrieden sind Sie mit dem, was bisher beschlossen wurde?

Es ist eine Menge passiert und dafür muss man dankbar sein. Es hilft in Größenordnungen. Die Frage ist: Wie lange halten wir es in Deutschland durch, Marktmechanismen durch Subventionen außer Kraft zu setzen? Es ist jetzt eine Überbrückung auf Zeit, hilfreich und notwendig, keine Frage. Aber dauerhaft kann das nicht funktionieren.

Werdau hat die Besonderheit, dass die Stadtwerke keine externen Gesellschafter haben, sondern ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt sind. Das hat man nur noch selten. Inwieweit ist das ein Vorteil in der Krise?

Die Stadtwerke haben einen direkteren, schnelleren und einfacheren Draht zu ihren Kunden und können im Notfall vor Ort schneller helfen. Wir sind transparenter, können auch selbständiger entscheiden, aber wir können uns trotzdem nicht vom Markt abkoppeln. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, dass wir als Stadt den Zugriff auf unsere Stadtwerke nutzen, um Preise zu verändern. Ich verstehe das. Aber wenn wir Preise festlegen, die nicht kostendeckend sind, riskieren wir, das kommunale Unternehmen in eine ernste Schieflage zu bringen. Damit würden wir nicht nur Arbeitsplätze aufs Spiel setzen, sondern letztlich auch das, was uns besonders wichtig ist: die Daseinsvorsorge. Der Preiseffekt wäre schnell verpufft, aber wir hätten eine negative Langzeitwirkung für Werdau.

Vielen großen Energiekonzernen wird vorgeworfen, Krisengewinner zu sein und sich hohe Gewinne einzustecken. Warum können die Menschen in Werdau sicher sein, dass das bei den Stadtwerken nicht so ist?

Die Stadtwerke haben keine hohen Gewinne eingefahren. Nachdem im Herbst 2021 viele Energie-Discounter aus dem Markt ausgestiegen sind, sind die Stadtwerke eingesprungen und haben viele Betroffene aus der Region zusätzlich aufgenommen. Das war in keiner Kalkulation geplant und hat in der angespannten Lage zu einem defizitären Jahresergebnis 2021 geführt. Für 2022 werden wir unsere Plankennziffern halten, aber auch keine überproportionalen Ergebnisse erzielen. Um das ganz klar zu sagen: Mitnahmeeffekte gibt es bei den Stadtwerken nicht, wir achten sehr genau auf eine saubere, kostenbezogene, kaufmännisch durchdachte Kalkulation. Natürlich kommen auch die Stadtwerke Werdau nicht daran vorbei, an manchen Stellen Preise zu erhöhen. Aber sie tun das nur in dem Maße, in dem es wirtschaftlich notwendig ist.

Wie groß wird die Entlastung sein, die die jetzt beschlossenen Preisbremsen den Kunden der Stadtwerke bringen?

Der Strompreisdeckel bei 40 Cent wird nicht allen Stadtwerke-Kunden Entlastung bringen, weil die aktuellen Tarife teilweise niedriger sind. Die Deckelung des Fernwärmepreises bei 9,5 Cent hingegen hilft, auch der gedeckelte Preis beim Gas mit 12 Cent hilft. Beides sind keine Marktpreise, die die Stadtwerke hätten halten können. Also hier wird es für viele Kunden eine spürbare Entlastung geben.

Können die Stadtwerke angesichts der angespannten Lage im Jahr 2023 größere Investitionen umsetzen?

Wir haben bei unseren Stadtwerken wieder einen ambitionierten Wirtschaftsplan aufgestellt. Alle planmäßigen Instandhaltungen und Instandsetzungsarbeiten in den Netzen werden durchgeführt. Es wird auch in erneuerbare Energien investiert. Größere Vorhaben haben die Stadtwerke Werdau allerdings erst einmal zurückgestellt. Das gilt auch für unsere Tochtergesellschaft Sport und Freizeit GmbH: Im WEBALU, das im vergangenen Jahr 20 Jahre alt geworden ist, stehen eine Reihe von Ersatzinvestitionen an, zudem ist ein intelligentes Steuerungssystem geplant, um Energie zu sparen. Aber die Investitionen mit einem Volumen von 5,5 Millionen Euro können wir vorerst nicht in Angriff nehmen. Derzeit fahren wir auf Sicht.

Werden die Stadtwerke Werdau auf Dauer so unabhängig bleiben können?

Wir müssen natürlich regelmäßig das Geschäftsmodell überdenken, unsere Stärken und Schwächen analysieren und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Das muss trotzdem nicht bedeuten, dass wir Anteile verkaufen. Es kann und wird aber bedeuten, dass wir an vielen Stellen Kooperationen eingehen werden, um uns breiter aufzustellen in den Bereichen, in denen wir selbst nicht so stark sind. Ich denke zum Beispiel an mögliche Kooperationspartner im Bereich erneuerbare Energien, an die bereits angelaufene Kooperation mit der ZEV bei der Leitstelle für Störungen und vieles mehr. Ein Erfolgsmodell ist zum Beispiel auch der gemeinsame Einkauf mit anderen sächsischen Stadtwerken in der KES. Davon haben die Stadtwerke Werdau und ihre Kunden jetzt in der Krise schon profitiert, weil Einkäufe über die Gruppe möglich waren in Zeiten, in denen andere kleine Stadtwerke gar keine Angebote mehr bekommen haben. Solche Kooperationen müssen und werden wir weiter ausbauen.

01.12.2022 Soforthilfe für Wärmekunden im Dezember

                       Information gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Wärme

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, sieht die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen vor.

Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekunden erhalten ebenso wie Gaskunden für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Alternativ ist ein monatlicher Durchschnitt aus der Summe der Abschlagszahlungen des letzten Abrechnungszeitraums zu bilden oder auf den Abschlag vergleichbarer Kunden abzustellen. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des (ggf. alternativ ermittelten) Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.

Als unser Kunde fallen Sie in den Anwendungsbereich des Soforthilfegesetzes (siehe § 4 Abs. 1 EWSG: Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt) und profitieren damit automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Soforthilfe erhalten gezielt auch größere Verbraucher, wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschafts-einrichtungen. Auch hier basiert die Entlastung auf dem Abschlag für September 2022. Es empfiehlt sich, dass diese Kunden dem Wärmelieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 EWSG vorliegen.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Wärmepreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Dies wirkt sich unvermeidlich auch auf den Wärmemarkt aus. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Gas und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die jeweils an unsere Kunden zur Verfügung gestellte Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums an die Wirtschaftsprüfergesellschaft PwC zu übermitteln. PwC wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dazu beauftragt, im Zuge der Erstattung der Soforthilfe an die Versorgungsunternehmen eine stichprobenartige Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, wozu diese Daten benötigt werden. 

Zusätzlich kann auf unserer Internetseite unter der Rubrik Dienstleistungen -> Energieberatung der „Heiz-Check“ für weitere individuelle Energieeinsparmaßnahmen genutzt werden.

21.11.2022 Soforthilfe für Gaskunden im DezemberInformation gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Zusätzlich kann auf unserer Internetseite unter der Rubrik Dienstleistungen -> Energieberatung der „Heiz-Check“ für weitere individuelle Energieeinsparmaßnahmen genutzt werden.

 

Ab sofort können Sie schnell und einfach Einsparmöglichkeiten beim Heizen mit Gas ermitteln. Unser Gaspreisrechner zeigt Ihnen dazu Einsparpotentiale beim Heizen auf. Sie finden den Rechner auf den Tarifübersichtsseiten für Privatkunden bzw. Geschäftskunden.

01.11.2022 Gaspreisrechner zeigt Einsparpotenziale beim Heizen auf

Ab sofort können Sie schnell und einfach Einsparmöglichkeiten beim Heizen mit Gas ermitteln.

Unser Gaspreisrechner errechnet auf Basis einiger weniger Grunddaten Ihres Gastarifes, wie viel Sie im Durchschnitt z. B. durch das Absenken der Raumtemperatur um 1°C oder durch das nächtliche Schließen von Rollläden/Vorhängen sparen können.

Den Gaspreisrechner finden Sie auf den Tarifübersichtsseiten für Privatkunden bzw. Geschäftskunden.

01.11.2022 Koch-Event mit Starkoch Herbert Frauenberger

Am Dienstag, den 01.11.2022 in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr findet im Foyer des WEBALU ein Kochevent statt.

Weitere Informationen und leckere Rezepte zum Nachkochen finden Sie im Faltblatt.

28.09.2022 Heizspiegel für Deutschland 2022

Diesen Winter beschäftigt uns das Thema Heizen aufgrund der Energiekrise alle. Der veröffentlichte Heizspiegel für Deutschland 2022 bestätigt: Die Heizkosten steigen drastisch. Einen solchen Anstieg gab es seit Veröffentlichung des ersten Heizspiegels in 2005 noch nicht.

Dabei zeigt die Analyse ein sehr realistisches Bild der Situation in Deutschlands Haushalten: Es wurden über 190.000 Abrechnungen aus dem Jahr 2021 ausgewertet und für die Prognose aktuelle Wetterdaten und Energiepreise herangezogen.

Die wichtigsten Ergebnisse des Heizspiegels 2022:

► Verbraucher*innen müssen in ihrer Abrechnung für 2021 mit deutlich höheren Heizkosten rechnen: rund 20 % mehr für Erdgas und sogar 51 % mehr für Heizöl. Bei Wärmepumpen, Fernwärme und Pelletheizungen sind es 5–15 % Mehrkosten.

► Im nächsten Jahr müssen Verbraucher*innen in der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 mit einem noch drastischeren Kostenanstieg rechnen: für Erdgas um 67 % und für Heizöl, Wärmepumpen und Pelletheizungen um über 50 %.

► Bewohner*innen einer Wohnung in sanierten Gebäuden zahlen im Schnitt 640 Euro weniger als solche in einem unsanierten Haus. Bei Einfamilienhäusern beträgt das Sparpotenzial der Haushalte durchschnittlich 1.220 Euro.

Heizspiegel für den Landkreis Zwickau: PDF

Quelle: co2online, heizspiegel

Nutzen Sie auch unseren Heiz-Check!

16.02.2022: Achtung vor unseriösen Anrufen oder Haustürgeschäften mit Strom und Gas.

Aktuell kommt es wieder vermehrt zu unseriösen Anrufen, bei denen versucht wird Verbrauchern Strom- und Gasverträge unterzuschieben.

  • Von Haustürgeschäften mit Strom- und Gasverträgen oder am Telefon raten wir generell ab.
  • Vertreter geben sich häufig fälschlicherweise als Stadtwerksmitarbeiter aus.
  • Oftmals werden falsche Betriebsausweise vorgezeigt.
  • Lassen Sie sich für einen Vertragsabschluss nicht unter Druck setzen.
  • Geben Sie Zähler- und Kundennummer sowie persönliche Daten nicht unbedarft weiter.
  • Fragen Sie bei Unsicherheit bei Ihrem aktuellen Lieferanten nach.
  • Machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

Sollten Sie Ärger mit unseriösen Energieanbietern haben, helfen wir Ihnen gern und unterstützen Sie bei möglichen Maßnahmen.

Unsere Mitarbeiter im Kundencenter stehen Ihnen zur Verfügung.

CO2-Preis Information

Klimaschutz wird immer wichtiger, deshalb hat die Bundesregierung einen CO2-Preis ab dem 01.01.2021 eingeführt. Wir alle müssen nun diesen CO2-Preis tragen, wenn wir fossile Brennstoffe wie Öl, Benzin oder Erdgas verbrauchen. Erdgas ist aufgrund seines niedrigeren Emissionsfaktors am geringsten davon betroffen, deshalb sollten Ölheizungsbesitzer sich genau überlegen, ob ein Umstieg sinnvoll sein könnte.

Der CO2-Preis ist im sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Wir als die Stadtwerke Werdau haben keinen Einfluss auf diesen, müssen Ihn aber natürlich erheben und an den Staat weiterreichen. In diesem Video erklären wir, was genau sich hinter diesem CO2-Preis verbirgt.

Video: CO2 - Preise

23.06.2022 Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.

Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur .

01.06.2022: Informationen zur Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022

Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.01.2022 zahlt jeder Endverbraucher für die verbrauchte Kilowattstunde 3,723 Cent (Netto) für seinen Strombedarf. Dieser Betrag ist in den Stromkosten inkludiert.

Was passiert mit der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022?
Um alle Letztverbraucher aufgrund der deutlich gestiegenen Strompreisen in Deutschland zu entlasten, wird die EEG-Umlage ab den 01.07.2022 auf 0,00 Ct/kWh abgesenkt. Hierbei ist das aktuelle Vertragsverhältnis irrelevant. Die Entlastung soll 1:1 bei unseren Endkunden ankommen.

Wie gehen die Stadtwerke Werdau GmbH mit der EEG-Absenkung um?
Die Stadtwerke Werdau GmbH wird zum 01.07.2022 bei allen Stromlieferstellen die Absenkung der EEG-Umlage 1:1 weitergeben. Das bedeutet, dass sich bei all unseren Stromkunden die Kosten, um einen Bestandteil des Arbeitspreises ab den 01.07.2022 um 3,723 Ct/kWh (Netto) automatisch reduziert.

Wie setzen die Stadtwerke Werdau die EEG-Umlagen Absenkung in der Praxis um?
Die Absenkung erfolgt ab dem 01.07.2022 automatisch und wird anteilig in der nächsten Jahresrechnung / Endabrechnung berücksichtigt. Die laufenden Abschlagszahlungen werden durch Ihr Stadtwerk nicht eigenständig angepasst.

Was können unsere Stromkunden in diesem Zusammenhang tun?
Die Stadtwerke Werdau GmbH bittet darum, dass alle Stromkunden zum 30.06.2022 ihre Stromzähler ablesen und die Werte mitteilen. Dies kann bequem über das Kundenportal auf der Homepage geschehen, telefonisch oder per E-Mail. Die Mitteilung der Zählerstände ist deshalb wichtig, damit die spätere Abgrenzung in den Jahresendabrechnungen genau abgebildet werden kann. Liegen der Stadtwerke Werdau keine Zählerstände zum 30.06.2022 vor, so werden wir den Verbrauch anteilig berechnen.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Berater im Kundencenter gern zur Verfügung.

16.02.2022: Achtung vor unseriösen Anrufen oder Haustürgeschäften mit Strom und Gas.

Aktuell kommt es wieder vermehrt zu unseriösen Anrufen, bei denen versucht wird Verbrauchern Strom- und Gasverträge unterzuschieben.

  • Von Haustürgeschäften mit Strom- und Gasverträgen oder am Telefon raten wir generell ab.
  • Vertreter geben sich häufig fälschlicherweise als Stadtwerksmitarbeiter aus.
  • Oftmals werden falsche Betriebsausweise vorgezeigt.
  • Lassen Sie sich für einen Vertragsabschluss nicht unter Druck setzen.
  • Geben Sie Zähler- und Kundennummer sowie persönliche Daten nicht unbedarft weiter.
  • Fragen Sie bei Unsicherheit bei Ihrem aktuellen Lieferanten nach.
  • Machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

Sollten Sie Ärger mit unseriösen Energieanbietern haben, helfen wir Ihnen gern und unterstützen Sie bei möglichen Maßnahmen.

Unsere Mitarbeiter im Kundencenter stehen Ihnen zur Verfügung.

CO2-Preis Information

Klimaschutz wird immer wichtiger, deshalb hat die Bundesregierung einen CO2-Preis ab dem 01.01.2021 eingeführt. Wir alle müssen nun diesen CO2-Preis tragen, wenn wir fossile Brennstoffe wie Öl, Benzin oder Erdgas verbrauchen. Erdgas ist aufgrund seines niedrigeren Emissionsfaktors am geringsten davon betroffen, deshalb sollten Ölheizungsbesitzer sich genau überlegen, ob ein Umstieg sinnvoll sein könnte.

Der CO2-Preis ist im sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Wir als die Stadtwerke Werdau haben keinen Einfluss auf diesen, müssen Ihn aber natürlich erheben und an den Staat weiterreichen. In diesem Video erklären wir, was genau sich hinter diesem CO2-Preis verbirgt.

Video: CO2 - Preise