Dezentrale Erzeugungsanlagen größer 135 kW

Dezentrale Erzeugungsanlagen größer 135 kW

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage als Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Zu jeder Projektphase finden Sie auch eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter einspeiser@stadtwerke-werdau.de kontaktieren.

Anmeldung/Voranfrage

Melden Sie Ihre Anlage im ersten Schritt mit folgenden Unterlagen bei uns an:

Auf Basis Ihrer Angaben prüfen wir die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage und ermitteln den vorläufigen Netzanschlusspunkt. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu acht Wochen. Außerdem teilen wir Ihnen die anzuwendende Richtlinie (VDE-AR-N 4105, 4110 oder 4120) mit.

Nachweis der Planungsreife (Verbindlichkeitsnachweis)

Um diskriminierungsfrei jede Anfrage ggf. am selben bestehenden Netzanschlusspunkt bewerten zu können, benötigen wir einen Nachweis zur Planungsreife bzw. der Verbindlichkeit Ihrer Anfrage.

Folgende Unterlagen / Informationen können als Nachweis dienen :

  • positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan, Vorbescheid BlmSchG, o.ä.
  • Pachtvertrag zur Grundstücksnutzung, Kaufvertrag o.ä.
  • vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens

Sollte die Planungsreife bzw. Ernsthaftigkeit der Realisierung der Erzeugungsanlage nicht nachgewiesen werden, erhalten Sie eine tagesaktuelle unverbindliche Mitteilung über den Anschlusspunkt. Hierbei wird weder die Leistung noch der Anschlusspunkt reserviert.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns die zur jeweiligen Projektphase benötigten Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an info@stadtwerke-werdau.de zu.

Planung

Nachdem die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage geprüft und der vorläufige Netzanschlusspunkt bestimmt ist, benötigen wir im nächsten Schritt weitere technische Informationen.

 

1. Erstellung des E.9-Bogens

Damit wir den Netzbetreiber-Abfragebogen (Formular E.9) für Ihre akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formular Datenblatt für Erzeugungsanlage/Speicher – Mittelspannung E.8 aus der VDE-AR-N 4110 (PDF 220 kB)
    Für jede Erzeugungseinheit (Bestand und geplant) ist je eine eigene Seite 3 auszufüllen.
  • Anlagenschema mit Schutz- und Regelungskonzept inkl. Mess- und Wirklinien als Single-Line-Diagramm für sowohl die 20-kV, als auch die 0,4-kV-Seite. Bezug und Einspeiser, sowie die Schalt- und ggf. Kompensationsanlage, sind eindeutig erkennbar mit Normsymbolen darzustellen.
  • Einheiten- und Komponentenzertifikate nach VDE-AR-N 4110:
    • – Einheitenzertifikate der EZE (z.B. Wechselrichter, BHKW, WKA etc.). Immer mindestens Deckblatt, bei Anlagenzertifikat Typ A (EZA >950 kW) vollständiges Zertifikat erforderlich.
    • – Komponentenzertifikat des EZA-Reglers, mindestens Deckblatt erforderlich.
    • – Komponentenzertifikat des zwischengelagerten Entkupplungsschutzes, mindestens Deckblatt erforderlich.
  • Bei Mischanlagen (Bezug und Erzeugung): E.2-Bogen aus der VDE-AR-N 4110 zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (PDF 187 kB)

 

2. Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Konformität mit dem EEG, KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. den Anschluss an das Mittelspannungsnetz sowie den Technischen Regeln für Messung und Zählung zu prüfen.

Um die Abwicklung der Fördergesetze (EEG, KWKG) für den Anlagen- und den Netzbetreiber zu erleichtern, stehen die nachgenannten Auswahlblätter zur Verfügung.

Auswahlblatt Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die ab dem 27. Mai 2023 neu errichtet, umgebaut oder erweitert werden und gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch den Netzbetreiber. Der Wechsel von einem Vergütungs- / Messkonzept in ein anderes ist evtl. mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden und rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

 

3. Anlagenzertifikat

Nachdem Ihre Anlagenplanung durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen bewertet wurde, senden Sie uns bitte das vollständige Anlagenzertifikat zur Überprüfung zu. Wenn wir keine Unstimmigkeiten feststellen, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

Bau und Inbetriebnahme

1. Einspeisemanagement gemäß § 9 EEG

Ihre Erzeugungsanlage muss mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen wir als Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können.

 

2. Aktuelle Schutzprüfprotokolle und Nachweis der Reglereinstellungen

Bitte reichen Sie uns die aktuellen Prüfprotokolle aller verbauten Schutzgeräte, sowie einen Nachweis (z.B. Screenshot) der eingestellten Reglerwerte, ein.

 

3. Wandler und Zähler

Von Ihrem Elektroinstallateur benötigen wir folgende Informationen:

Bitte geben Sie bei einem Zählerwechsel die zugehörige Zählernummer an, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.

Wenn Sie Zählwandler von uns benötigen, lassen wir dem Anschlussnehmer (Rechnungs- und Mailadresse entnehmen wir dem Formular) hierzu ein Angebot zukommen. Die Wandler können nach Beauftragung in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.

 

4. Vorläufige Betriebserlaubnis

Wenn alle Unterlagen mängelfrei vorliegen, erteilen wir die vorläufige Betriebserlaubnis.

 

5. Inbetriebnahme

Bitte teilen Sie uns den voraussichtlichen Inbetriebsetzungstermin mit, da unsere Anwesenheit ggf. erforderlich ist.

Konformität und Betriebsphase

Betriebserlaubnisverfahren

Nach Erhalt der Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher erteilen wir, sofern sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen und keine Ergänzungen erforderlich sind, die Betriebserlaubnis.

 

Registrierung Marktstammdatenregister

Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben, kann der Vorgang unsererseits mit dem Anlagenbetreiber weiter bearbeitet werden.

Betriebsphase

Alle vier Jahre sind uns als Netzbetreiber unaufgefordert aktuelle Nachweise zur Konformität der Anlage einzureichen (Compliance Monitoring).

Dafür ist uns das Formular E.X Protokoll zur Prüfung in der Betriebsphase nach Kapitel 11.5.5 (PDF 416,1 kB) des FNN vollständig und unterschrieben einzureichen.

Übermittlung der Anmeldeunterlagen

Über nachfolgendes Formular können die Anmeldeunterlagen an den Netzbetreiber übermittelt werden:

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Anrede
Ansprechpartner Errichter
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